Familienrecht / Ehescheidung

Als Fachanwalt für Familienrecht verfügt Rechtsanwalt Thomas Stiegler über besondere Kompetenz und Qualifikationen in diesem Rechtsgebiet.

Hierbei sind vielfältige Positionen und Rechtsprobleme zu berücksichtigen, die letztendlich weit reichende Folgen auch in den persönlichen Bereichen der Beteiligten haben.

Es sind im Familienrecht insbesondere die Thematiken der

  • Ehescheidung
  • Trennungsfolgen
  • Kindesunterhalt
  • Ehegattenunterhalt
  • Zugewinnausgleich
  • vermögensrechtliche Ansprüche
  • gemeinsames oder getrenntes Sorgerecht
  • Umgangsrecht
  • Eheverträge
  • Scheidungsfolgevereinbarungen
  • steuerliche Konsequenzen

zu berücksichtigen.

Im Mittelpunkt steht persönliche familienrechtliche Beratung. Dies ist besonders wichtig, da solche Verfahren für die Beteiligten in höchstem Maße emotional,
psychisch belastend sind und gleichzeitig oftmals eine lange Zeit in Anspruch nehmen können.

 

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