Vertretungen erfolgen durch die Kanzlei sowohl für Arbeitgeber als auch für
Arbeitnehmer. U. a. bei den Themen:
In der Praxis kommt es immer wieder zu Konflikten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Die Interessen sind gegenläufig. Der Arbeitnehmer ist meistens an einer Fortführung des Arbeitsverhältnisses interessiert, der Arbeitgeber nicht. Hier gilt es nochmals auszuloten, ob ein Konsens gefunden werden kann. Oftmals kann hier im Rahmen von Aufklärung und Hinweisen eine Fortführung des Arbeitsverhältnisses und somit eine befriedigende Lösung des Konfliktes für beide Seiten erreicht werden.
Bei besonders zerrütteten Arbeitsverhältnissen sind dann Abfindungsregelungen zu treffen, wobei hier zu erwähnen ist, dass Abfindungen nicht nur ausschließlich bei Anwendung des Kündigungsschutzgesetztes, d. h. bei einer größeren Anzahl als 10 Vollzeitarbeitnehmer, durchsetzbar sind, sondern unter Umständen auch in Kleinstbetrieben.
Fachanwalt / Rechtsanwalt
Thomas Stiegler
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