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Erstberatung
Das größte Hindernis für viele Mandanten ist die Angst vor zu hohen entstehenden Anwaltskosten. Diese ist nicht
berechtigt. Eine Erstberatung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) beträgt max. netto 190,00 EUR, mit aktueller 19% Umsatzsteuer in Höhe von 226,00 EUR.
Bei Rechtsschutzversicherten besteht hier auch die Möglichkeit teilweise über die Versicherung eine Erstberatung abzurechnen. Es kann jedoch zur Anrechnung einer etwaigen Selbstbeteiligung kommen.
Erst wenn das Mandant weiter fortgeführt wird, entstehend weitere Kosten.
Sofern die Erstberatungsgebühr bereits gezahlt wurde, besteht die
Möglichkeit auf Anrechnung auf weitergehende Honorare. .
Bei bedürftigen Mandaten besteht unter Umständen ein Anspruch auf
Beratungs-, Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe.
Unanhängig von den gesetzlichen Gebühren kann eine Honorarvereinbarung (Zeithonorar) geschlossen werden.