aktuelle Informationen

08.06.2022

voraussichtliche Entwicklungen in familienrechtlichen Angelegenheiten

 

Die Ampel-Koalition hat in ihrem Koalitionsvertrag für die Mitte der Legislaturperiode Änderungen in familienrechtlichen Angelegenheiten angekündigt. Inwieweit diese Veränderungen aufgrund der aktuellen politischen Lage (Ukraine-Krieg, Klimaproblematik) auch umgesetzt werden, bleibt erst einmal dahingestellt.

Unabhängig davon werden aber die Regelungen getroffen werden müssen, die in anderen europäischen Ländern bereits umgesetzt worden sind. Dies bedeutet, dass entsprechend mittelfristig solche oder ähnliche Änderungen verabschiedet werden.

Man plant als Alternative zur Ehe und aufgrund einer flexiblen Anpassung an die Gegebenheiten der Gesellschaft (Patchwork-Familien, Wohngemeinschaften, Quartiere etc.) aktuell ein mehrstufiges Modell einzuführen, was sich „Verantwortungsgemeinschaft“ nennt. Mit den verschiedenen aktuell vier Stufen kann man dann eine verstärkte Bindung zwischen den Mitgliedern dieser Verantwortungsgemeinschaft herbeiführen. So wird voraussichtlich in der 1. Stufe lediglich Auskunfts- und Vertretungsrechte geregelt werden, in der 2. Stufe gegenseitige Pflegefürsorge und Vermögensausgleich, in der 3. Stufe ein Zeugnisverweigerungsrecht und in der 4. Stufe Zugewinnausgleich, Vorteile bei Erbschaftssteuer, Schenkung und Einkommenssteuer, Nachteile bei Minderleistung im Bereich der Fürsorge und der sozialen Sicherung werden hinzunehmen sein, sind aber zum Teil bereits aktuell (Bedarfsgemeinschaft).

Die Voraussetzung zur Eingehung einer solchen Verantwortungsgemeinschaft wird sein, dass zwei oder mehrere volljährige Personen diese eingehen wollen, diese dürfen weder miteinander verpartnert, noch verheiratet sein und auch nicht in gerader Linie verwandt sein.

Hier treten bereits die ersten Schwierigkeiten auf. Letztendlich wird in der stärksten Verantwortungsgemeinschaftsstufe eine Annäherung an die gleichen Voraussetzungen und Vergünstigungen wie im Rahmen der Ehe erreicht werden. Dies bedeutet, dass die Mehrehe über den Gesetzgeber eingeführt wird und sich gleichzeitig Probleme mit dem grundsätzlich rechtlichen Schutz des Art. 6 des Grundgesetzes ergeben.

Es liegt im Übrigen auch keinerlei Grund vor, eine nummerische Beschränkung für die Aufnahme der Person im Rahmen der Verantwortungsgemeinschaft vorzunehmen.

Problematisch werden im Weiteren im Anschluss Erbschaftsprobleme bei Partnern und Kindern geben, insbesondere, wenn diese bereits vor Eingehung der Verantwortungsgemeinschaft eine Rolle gespielt haben.

Schwierig wird auch die rechtliche Regelung im Bereich des Sorge- und Umgangsrechts für Kinder innerhalb der Ehe. Hier werden die Auswirkungen der momentanen Entscheidungen schwierig werden. Wir haben bereits im Rahmen der gleichgeschlechtlichen Ehe die Tatsache, dass ein ehegemeinsames Kind zwei gleichberechtigte Mütter nebeneinander haben kann. Hier wird die Geburt per se zum jetzigen Zeitpunkt keine Rolle. Ähnlich ist es bei Männern zu erwarten.

Der Grundgedanke ist im Weiteren, dass viele individuelle Regelungen getroffen werden können. Dies ist natürlich zutreffend, bedarf aber bereits bei Eingehen der Verantwortungsgemeinschaft eine sehr umfassende juristische Beratung mit einer noch umfassenderen Darlegung der Partner bereits vor der Verantwortungsgemeinschaft.

Abschließend wird eine Problematik im Rahmen der Unterhaltsverpflichtung im Rahmen der Verantwortungsgemeinschaft entstehen. Wenn es sich um eine umfangreiche Verantwortungsgemeinschaft mit mehreren Personen handelt, ist es fraglich, wie diese im Gesamten aufgelöst wird.

Es ist daher abzuwarten, wie die Entwicklung in diesem Bereich ablaufen wird. Handlungsbedarf dürfte jedoch trotzdem gegeben sein.

Sie haben Fragen?

Fachanwalt / Rechtsanwalt
Thomas Stiegler

 

Kanzlei:

Parkhofstr. 10
64646 Heppenheim (Bergstraße)

 

 

Aufzug im Haus
barrierefreier Zugang

 

Großer Parkplatz vorhanden

 

Telefon: +49 6252 79477-0

Telefax: +49 6252 79477-15

Mail: team@kanzlei-stiegler.de
Kontakt

 

Termine nur nach Vereinbarung!

 

Bürozeiten:

Montags 

08:30 - 12:30 Uhr

13:30 - 17:00 Uhr

Dienstags:

08:30 - 12:30 Uhr 

13:30 - 17:00 Uhr 

Mittwochs: 

08:30 - 12:30 Uhr 

Donnerstags: 

08:30 . 12:30 Uhr 

13:30 Uhr - 18:00 Uhr 
Freitags:

08:30 - 12:30 Uhr

13:30 - 15:00 Uhr

Kompetenzbereiche